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   OLG Koblenz, 14.01.2010 - 10 U 411/09   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2010,16115
OLG Koblenz, 14.01.2010 - 10 U 411/09 (https://dejure.org/2010,16115)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 14.01.2010 - 10 U 411/09 (https://dejure.org/2010,16115)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 14. Januar 2010 - 10 U 411/09 (https://dejure.org/2010,16115)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Rückforderung von Versicherungsleistungen aus Anlass eines Einbruchsdiebstahls

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    ZPO § 286; BGB § 812
    Eine Beweislastumkehr zugunsten des Hausratversicherers im Rückforderungsprozess greift nur bei einer klar formulierten Beweislastregelung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 421; BGB § 812 Abs. 1 S. 1 Alt. 1; ZPO § 286
    Rückforderung von Versicherungsleistungen aus Anlass eines Einbruchsdiebstahls

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2010, 1055
  • VersR 2011, 110
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 16.07.2003 - IV ZR 310/02

    Untersuchung des Versicherungsnehmers durch vom Versicherer beauftragte Ärzte in

    Auszug aus OLG Koblenz, 14.01.2010 - 10 U 411/09
    Ein derartiger Vorbehalt dient regelmäßig nur dazu, dem Verständnis der Leistung des Versicherers als Anerkenntnis entgegen zu treten und die Wirkung des § 814 BGB auszuschließen (vgl. BGH VersR 2003, 1165).
  • BAG, 16.12.2021 - 2 AZR 356/21

    Verhaltensbedingte Kündigung - Auflösungsantrag

    Dieser Nachweis kann von der beweisbelasteten Partei auch mithilfe von Indizien erbracht werden (vgl. OLG Koblenz 14. Januar 2010 - 10 U 411/09 -; allgemein zum Indizienbeweis BAG 11. Juni 2020 - 2 AZR 442/19 - Rn. 63, BAGE 171, 66) .
  • OLG Brandenburg, 15.07.2020 - 11 U 80/19

    Leistungsfreiheit des Versicherers bei Täuschung des Versicherungsnehmers

    Nichts anderes ergibt sich insoweit aus der von der Berufung vorgebrachten Entscheidung des OLG Koblenz (Urt. v. 14.01.2010 - 10 U 411/09, Rn. 4, zit. n. juris).
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